Anmeldung für die "JARMARKA 2024"
Wir versuchen Euch nach Möglichkeit als kurzfristige Beschäftigte einzustellen, mit dem Vorteil, dass Ihr zusätzlich zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder einer geringfügigen Beschäftigung arbeiten dürft (unabhängig vom Verdienst).Beispiel: Du gehst einer Hauptbeschäftigung nach und hast zusätzlich einen Basisjob (Minijob) bis 538,- €? Kein Problem, bist zu 70 Arbeitstage im Jahr kannst Du einer kurzfristigen Beschäftigung zusätzlich nachgehen!Die Abgaben bei kurzfristigen Beschäftigungen zahlt der Arbeitgeber - also wir. Du selbst zahlst keine Beiträge.Weitere Infos findes Du unter folgendem Link: minijob-zentrale.de.
Grundsätzlich benötigen wir einige Daten und Informationen von Dir um den gesetzlichen als auch den organisatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Daher informieren wir Dich in unserer Datenschutzerklärung (findest Du hier: LINK) was wir mit Deinen Daten anstellen, mit wem wir diese teilen und wie lange wir diese speichern.
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