Die Parkplätze für Aussteller sind begrenzt, die Verteilung der für unseren Betrieb zur Verfügung gestellten Plätze übernehmen wir - wir versuchen dies bestmöglich zu organisieren.
Bitte beachtet, dass weder wir noch der Veranstalter in irgendeiner Weise für das Verhalten Dritter haften (Beschädigungen, Diebstahl, Einbruch, etc.). Auch die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeugs, seines Zubehörs sowie im Fahrzeug befindlicher Gegenstände ist nicht Teil Bedingungen. Der Parkplatzbetreiber haftet weiters nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch
höhere Gewalt entstehen. Ihr verpflichtet euch, das abgestellte Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und abzuschließen.
Den Anordnungen des Parkplatzbetreibers bzw. -personals ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs Folge zu leisten.
Beschädigungen von anderen Fahrzeugen durch euch sind unverzüglich vor Verlassen des Parkplatzes dem Parkplatzbetreiber zu melden; ebenso festgestellte Schäden am eigenen Fahrzeug.
Der Parkplatzbetreiber ist zur Entfernung des Fahrzeugs auf eure Kosten und Gefahr berechtigt, wenn das Fahrzeug nicht bis Montag 8 Uhr entfernt wurde.
Darüber hinaus gelten uneingeschränkt die Parkplatzbedingungen des Veranstalter, die am Veranstaltungswochenende ausgehängt werden.